Gut für Unwissende: §433 BGB regelt nur die “Vertragstypischen Pflichten” eines Kaufvertrags. Abs. 1 besagt, dass der Verkäufer die Sache übergeben und der Eigentum an der Sache verschafft werden muss. §433 besagt aber nicht, dass der Käufer Eigentümer wird: Der Eigentum geht nach §929 BGB auf den Käufer über…
Daher kann nur Chuck Norris Eigentum nach §433 übertragen…
Nachtrag: Dieser Sachverehalt ist in der Wikipedia ausführlicher (besser?) erklärt: Das Trennungsprinzip. Gleichzeitig möchte ich anmerken, dass Jura nur 20% meines Studiums (Info, Wirtschaft: je 40%) darstellt, was dazu führen kann, dass ich mich nicht ganz korrekt ausdrücke…
Viele Studenten wünschten sich auch, dass zu können ^^
Wer zum Beispiel?
Gut für Unwissende: §433 BGB regelt nur die “Vertragstypischen Pflichten” eines Kaufvertrags. Abs. 1 besagt, dass der Verkäufer die Sache übergeben und der Eigentum an der Sache verschafft werden muss. §433 besagt aber nicht, dass der Käufer Eigentümer wird: Der Eigentum geht nach §929 BGB auf den Käufer über…
Daher kann nur Chuck Norris Eigentum nach §433 übertragen…
Nachtrag: Dieser Sachverehalt ist in der Wikipedia ausführlicher (besser?) erklärt: Das Trennungsprinzip. Gleichzeitig möchte ich anmerken, dass Jura nur 20% meines Studiums (Info, Wirtschaft: je 40%) darstellt, was dazu führen kann, dass ich mich nicht ganz korrekt ausdrücke…